Freitag, 29. Mai 2015

Stummelschwanz liegt beim Amtsschimmel (oder so)

Es ist noch nicht vorbei.

Wie vorgestern telefonisch empfohlen und abgemacht, habe ich gestern persönlich am Schalter des kantonalen Veterinäramtes des Kantons Zürich vorgesprochen, den Original-Heimtierpass samt einem Ausdruck des Röntgenbildes übergeben und mein Anliegen mit Hinweis auf Seite 28 des Passes mündlich formuliert.
Auf meine Frage, ob es so korrekt genug sei oder ob ich noch irgendetwas zum guten Gelingen dieses Ansinnens beitragen könnte, erklärte mir die freundliche Dame am Schalter, dass das so schon in Ordnung gehe und dass sie noch einen Vermerk wegen der Dringlichkeit anbringen werde.
Sicherheitshalber hinterliess ich meine Visitenkarte mit Handy-Nummer und E-Mailadresse.

Heute, kurz vor halb fünf Uhr nachmittags, erhalte ich den Anruf eines der Amts-Tierärzte dieser Behörde. Er verlangt, dass ich a) mein Anliegen schriftlich mittels E-Mail formulieren müsse, damit er darauf eingehen könne (eine reine Formalität, versteht sich ja von selbst, nicht wahr?!) und b) eine «Bekundung» des Tierarztes, der die Röntgenaufnahme erstellt habe, über den beim Röntgen festgestellten Sachverhalt.

Ja genau. Der praktizierende Tierarzt muss schriftlich festhalten, was er auf dem Röntgenbild sieht, das er gemacht hat, damit der amtlich bestellte Tierarzt bescheinigen* kann, dass er auf ebendiesem Röntgenbild das gleiche sieht, nämlich einen angeborenen Stummelschwanz (der notabene zum Rassemerkmal bei franz. Bulldoggen gehört).
*Die Beurkundung erfolgt übrigens durch Anbringen eines «X» im entsprechenden Formularfeld im Heimtier-Pass, versehen mit Unterschrift des beamteten Tierarztes und Stempel des Veterinäramtes.

Ohne Zweifel enthält das Tierschutzgesetz wichtige Bestimmungen zum Wohle der Tiere. Auch gegen das Coupierverbot ist nichts einzuwenden. Dass man aber beim Hund nun auch das Normale noch amtlich beglaubigen lassen muss, mit viel Zeitaufwand, Kosten und Papier, hat mit Tierschutz nichts, dafür umso mehr mit schildbürgerhafter Schikane zu tun.
Gesetze sind das eine, die Vollzugsverordnungen dazu sind das andere. Leider sind Bund und Kantone da frei, diese so phantasievoll wie möglich auszuarbeiten.

Zum Glück habe ich auf einer Kopie des Heimtierpasses eine amtliche Empfangsbestätigung anbringen lassen, woraus ersichtlich ist, dass ich das Original-Dokument zwecks Bescheinigung eines angeborenen Stummelschwanzes gestern persönlich dem kantonalen Veterinäramt in Zürich übergeben habe.
Dieses Papier lässt mich einigermassen ruhig meinen Ferien im Ausland entgegensehen.

Wie gesagt: Mit einer Waffe oder einer enthörnten Kuh würden sich diese Fragen nicht stellen.